Diözesanrat für Beibehaltung des Werbeverbots

Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg spricht sich für den uneingeschränkten Erhalt des Verbotes, für Abtreibungen zu werben, aus. Das höchste Laiengremium der Diözese betont, dass der § 219a des Strafgesetzbuches ein unverzichtbares Element der gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch und damit zum Schutz des ungeborenen Lebens sei.

Bild: Peter Weidemann In: Pfarrbriefservice.de

„Eine Abtreibung ist keine normale ärztliche Leistung, sondern nach § 218 StGB eine Straftat, wenn sie nicht die im § 218a genannten Bedingungen erfüllt“, betont Diözesanratsvorsitzende Hildegard Schütz. „Zu diesen Bedingungen gehört die umfassende Beratung. Das Werbeverbot behindert weder das Recht der Schwangeren auf Information noch deren freie Arztwahl.“

Ausdrücklich bekennt sich der Diözesanrat zum Recht auf Leben für jeden Menschen in jeder Phase seines Lebens, wie es Art. 2 des Grundgesetzes vorsieht und das der Staat zu schützen hat. „Zum Schutzkonzept für das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gehört das Werbeverbot für Abtreibungen im § 219a StGB“. „Die Einhaltung der gesetzlichen Regelung gibt dem Arzt die erforderliche Rechtssicherheit, nicht die Aufweichung des Schutzkonzepts.“ Wer am Gesamtpaket der Beratungsregelung rüttele, wolle letztlich das Abtreibungsverbot überhaupt abschaffen.

Hildegard Schütz weist darauf hin, dass durch die letzte Novelle des §219 gewährleistet sei, dass schwangere Frauen in Notsituationen jederzeit die für sie nötigen Informationen erhalten und auch Ärzte auf eine klar geregelte Kommunikations- und Informationslage zurückgreifen könnten. „Es ist also keineswegs so, dass Frauen in entsprechenden Ausnahmesituationen allein gelassen werden. Ein Netz aus Beratungs- und Unterstützungsangeboten mit dem Blick auf die individuelle Situation der Betroffenen, aber einer klaren Ausrichtung zum Schutz des ungeborenen Lebens, ist in unseren Augen der Weg, der uns als Christen in unserer Verantwortung sowohl für die Ungeborenen und als auch die Mütter leiten sollte.“

 

In einer Abschaffung des §219a, wie ihn die neue Bundesregierung mit dem Stichwort „reproduktive Selbstbestimmung der Frau“ in ihrem Koalitionsvertrag fordert, sieht der Diözesanrat einen ersten Schritt zur Legalisierung der Abtreibungen und tritt dem entschieden entgegen. „Der Schutz des Lebens hat für uns in jedem Stadium oberste Priorität und gehört für uns zu einem unverzichtbaren Bestandteil christlicher Ethik“, so Schütz.

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Diözesanrat:

Susanne Kofend, Geschäftsführerin

Telefon: 0821 3166-8850

Telefax: 0821 3166-8859

E-Mail: dioezesanrat@bistum-augsburg.de

Homepage: www.dioezesanrat.bistum-augsburg.de

24.01.2022
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