Wiederzulassung von Gottesdiensten ab 4. Mai 2020

Nach Wochen, in denen keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden konnten, sind wir glücklich, die heilige Messe am Sonntag und an Werktagen wieder gemeinsam feiern zu dürfen. Dabei ist die Kirche weiterhin darauf bedacht, die Gesundheit aller Gottesdienst-teilnehmer zu schützen. Deshalb werden die gottesdienstlichen Versammlungen so gestaltet, dass die Gefahr der Ansteckung mit dem Covid-19-Virus maximal vermieden wird.

 

Schutzkonzept

 

1. Begrenzter Teilnehmerkreis, festgelegte Plätze, Ein- und Ausgang

Die Aufnahmekapazität der Kirchen richtet sich für den Gottesdienst nach deren Größe. Kriterium ist die Einhaltung des notwendigen Mindestabstands von 2 Metern zwischenden Personen.

Konkret:      Pfarrkirche Vöhringen                 96 Plätze

                   Pfarrkirche Bellenberg                66 Plätze

                   Pfarrkirche Illerberg                    40 Plätze

                   Pfarrkirche Illerzell                      20 Plätze

Gemäß dieser Festlegung werden alle Plätze markiert. Die angegebenen Teilnehmerzahlen dürfen nicht überschritten werden. Ein Ordnungsdienst wird die Begrenzung regeln.

Die Laufwege innerhalb der Kirche werden so gestaltet, dass ein Zusammentreffen vermieden werden kann. Gegebenenfalls unterscheiden sich der Eingang und der Ausgang der Kirche. Wir bitten die Anweisungen in der Kirche vor Ort zu beachten.

Nach dem Ende des Gottesdienstes verlassen die Gläubigen die Kirche reihenweise geordnet unter Einhaltung der Abstandsregeln. Die Türen bleiben geöffnet, damit niemand beim Verlassen der Kirche einen Türgriff anfassen muss. Sie werden darauf hingewiesen, dass vor der Kirche keine Ansammlungen gebildet werden dürfen.

 

2. Hygienevorgaben während des Gottesdienstes

Für den Gottesdienst sind folgende Hygienevorgaben und Maßnahmen zum Infektionsschutz einzuhalten:

• Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegserkrankung (Symptome jeder Schwere), von Personen, die mit COVID 19 infiziert oder an COVID 19 erkrankt sind, ist nicht zulässig. Ebenso dürfen keine Personen teilnehmen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft wurden oder Kontaktpersonen der Kategorie II (Kontakt zu COVID-19-Fall innerhalb der letzten 14 Tage mit weniger als 15 Minuten face-to-face-Kontakt).

• Während des Gottesdienstes haben alle eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) zu tragen, die lediglich beim Kommunionempfang beiseite genommen werden kann.

• Das Gotteslob ist selbst mitzubringen.

• Während der gesamten Zeit sind die allgemeinen Regeln, insbesondere der Abstand zwischen Personen einzuhalten.

• Auf den Gottesdienst verzichten sollten alle, die zur Personengruppe mit erhöhtem Risiko gehören.

 

3. Gottesdienstablauf

Volksgesang

Der würdige Gottesdienst soll in allem gewahrt bleiben. Beten und Singen sind Ausdruck unserer Glaubensfreude. Dennoch ist der Gemeindegesang in reduzierter Form vorgesehen. Die Orgel, Instrumente und Kantoren begleiten den Gottesdienst.

Friedensgruß

Der Friedensgruß durch Handreichung unterbleibt.

Kommunionempfang

Der Priester und die Kommunionhelfer desinfizieren sich die Hände unmittelbar vor der Kommunionausteilung und legen Mund-Nase-Bedeckung an. Die Heilige Kommunion wird in der Weise ausgeteilt, dass der Leib Christi mit größtmöglichem Abstand in die ausgestreckte Hand der Gläubigen gelegt wird. Die Kommunion wird ohne den Spendedialog („Der Leib Christi.“ - „Amen.“) gespendet. Der Gang zum Kommunion-empfang erfolgt unter Wahrung der Abstandsregeln (siehe Markierungen am Boden).

Die Mund-Nasen-Bedeckung, die während des Gottesdienstes alles zu tragen haben, wird lediglich beim Kommunionempfang beiseite genommen.

 

4. Gottesdienste am Sonntagen in der Coronazeit  

 

Samstag        18.30 Uhr        St. Martin, Illerberg

Sonntag         10.30 Uhr        St. Martin, Illerberg

                          9.00 Uhr       St. Michael, Vöhringen

                       10.30 Uhr        St. Michael, Vöhringen

                       19.00 Uhr        St. Michael, Vöhringen

                         9.30 Uhr        ULF v. Rosenkranz, Bellenberg

                       17.30 Uhr        ULF v. Rosenkranz, Bellenberg

 

5. Werktagsgottesdienste

Die Werktagsgottesdienste beginnen in der Pfarreiengemeinschaft ab dem 04. Mai 2020 nach der üblichen Gottesdienstordnung wie im Pfarrboten ausgewiesen.

 

6. Öffnung der Kirchen

Die Kirchen in der Pfarreiengemeinschaft bleiben tagsüber für das persönliche Gebet geöffnet. In St. Michael in Vöhringen ist die Eucharistische Anbetung in der Stille von 9.00 – 18.00 Uhr (in der Regel) möglich.

 

7. Veranstaltungen

Veranstaltungen, Zusammenkünfte u. ä. sind im pfarrlichen Kontext voraussichtlich bis 31.05.2020 nicht möglich. Aus diesem Grund sind auch die Pfarrheime geschlossen.

Sollten sich die staatlichen Vorgaben hinsichtlich der Ausgangsbeschränkungen bzw. die Vorgaben hinsichtlich der Hygiene- und Abstandsvorschriften ändern, dass u. U. Veranstaltungen doch wieder früher stattfinden könnten, werden Sie selbstverständlich informiert werden. Das gleiche gilt für die Pfarrbüros.

 

8. Seelsorgegespräche / Beichtgespräche

Um den Gläubigen das Sakrament der Beichte weiterhin spenden zu können, findet die Beichte bzw. Seelsorgegespräche bis auf weiteres in den Pfarrheimen statt; d.h. in einem Raum, der ausreichend groß ist und in dem 2 Metern Abstand problemlos einzuhalten ist. Es ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) zu tragen.

Mittwoch                  16 – 18 Uhr  im Pfarrheim, Illerberg

Donnerstag              16 – 18 Uhr im Pfarrheim, Vöhringen

Samstag                    16 – 18 Uhr im Pfarrheim, Vöhringen

 

9. Dienst an den Kranken und Sterbenden

Der Dienst an den Alten, Kranken und Sterbenden ist weiterhin Aufgabe der Seelsorger, d.h. die Spendung der hl. Kommunion für Schwerstkranke und Sterbende sowie der Krankensalbung sind möglich. Zum Schutz des Priesters und des Kranken sind Mund-Nase-Bedeckung, Handschuhe und auch ggf. Schutzkleidung zu tragen und ausreichenden Abstand zu wahren.

Ein Besuch in einem Krankenhaus oder Altenheim oder Pflegeheim ist nach den derzeit geltenden Vorschriften nur möglich zur Sterbebegleitung, auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen und im ausdrücklichen Einvernehmen mit der Leitung des jeweiligen Krankenhauses oder Heimes, sollte es keine/n Krankenhaus-/Heimseelsorger/in geben.

 

10. Beerdigungen

Beerdigungen finden selbstverständlich statt, allerdings muss der Kreis der Anwesenden mit max. 15 Personen klein gehalten werden. Die Beerdigung beginnt in bzw. an der Aussegnungshalle auf dem Friedhof oder direkt am Grab.

Für die Feier eines Requiems in den Kirchen gelten dieselben Regeln wie für jeden öffentlichen Gottesdienst mit der Einschränkung, dass im Blick auf die staatliche Teilnehmerbeschränkung von max. 15 Personen eine allgemeine Einladung zur Teilnahme an der Feier (auch von den Angehörigen) nicht ausgesprochen werden kann. D.h. Ein Requiem ist möglich. Es wird aber dringend davon abgeraten, in Todesanzeigen den Zeitpunkt von Requien zu kommunizieren, da diese nicht als allgemein zugänglicher, öffentlicher Gottesdienst zu betrachten sind.

Es bleibt die Möglichkeit bestehen, dass ein Requiem zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann.

 

11. Taufen

Die Taufe eines einzelnen Täuflings ist außerhalb der Messfeier im engen Familienkreis möglich. Die gesamte Tauffeier findet in der Kirche statt. Bei allen Gebeten und Riten der Taufe werden die Abstandsregeln eingehalten. Zum Taufritus im engeren Sinn (Übergießen mit Wasser, Salbung mit Wattestäbchen, …) trägt der Taufpriestereine Mund-Nasen-Bedeckung und bemüht sich auch beim kurzen Moment der Taufspendung um größtmöglichen Abstand.

Die Tauffamilien werden in einem Vorgespräch auf die veränderten Rahmenbedingungen zur Feier der Taufe hingewiesen. Für die Familien besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Taufe ihres Kindes zu einem späteren Zeitpunkt vorzusehen.

 

12. Trauungen

Trauungen sind unter Berücksichtigung des Schutzkonzeptes für Gottesdienste möglich. Bei der Bestätigung der Vermählung verzichtet der Priester darauf, die Stola um die ineinandergelegten Hände der Brautleute zu legen und seine rechte Hand darauf zu legen. Er spricht nur das dazu gehörende deutende Wort. Ebenso wird beim feierlichen Trauungssegen Abstand gehalten.

Gesang und Musik sind nur in eingeschränkter Weise möglich (reduzierter Gemeinde-gesang, Solisten und kleine Ensembles ohne Blasinstrumente); Chöre oder größere Instrumentalensembles können nicht zum Einsatz kommen.

 

13. Gebete

In den Pfarrkirchen finden Sie Gebetstexte für die Coronazeit. Durch das Gebet wollen wir gemeinsam Gott um sein Erbarmen und um die Abwendung der Coronavirus-Pandemie bitten.

          Unser liebe Frau vom Rosenkranz, bitte für uns!

          Heiliger Michael, bitte für uns!

          Heiliger Martin, bitte für uns!

          Heiliger Ulrich, bitte für uns!

 

Aktuelle Informationen: www.pg-voehringen.de

01.05.2020
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