Kirchenverwaltungswahl am 18. November 2018

Im Herbst werden in den Pfarreien der Diözese Augsburg die Kirchenverwaltungen neu gewählt. Auch wir wollen Sie dazu aufrufen, am 18. November Ihre Stimme abzugeben.

Die Kirchenverwaltung ist die rechtliche Vertretung der örtlichen Kirchenstiftung. Als Organ der Kirchenstiftung hat sie eine hohe Bedeutung bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens und bei der Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben zur Sicherung und Unterstützung des ortskirchlichen Lebens. ,

Für die Pfarrei und für den Leitungsdienst des Pfarrers ist es unverzichtbar, sachkundige Männer und Frauen zu finden, die sich zur Wahl stellen und bereit sind, in diesem Gremium ehrenamtlich mitzuwirken.

Wählen Sie am 18. November 2018

Alle wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken sind aufgerufen, bei den Wahlen am 18. November ihre Stimme abzugeben.

Wahlberechtigt sind Personen,

 die der römisch-katholischen Kirche angehören,

 ihren Hauptwohnsitz in unserer Pfarrei haben und

 am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

14.10.2018
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