Bußritus und Wiedereröffnung unserer Kirchen

Herzliche Einladung zur Mitfeier

Am Donnerstag, den 2. März 2017, wurde die Pfarrkirche in Bellenberg wie auch zuvor am 26. Februar 2017 die Kirche St. Michael in Vöhringen von einem Akt schweren Vandalismus heimgesucht. Ein junger Mann hat den Innenraum der Kirchen großflächig mit Hassparolen beschmiert. Wände, Bilder und Heiligenfiguren waren betroffen. Sogar die Altäre, die für uns Christen ein Symbol der Gegenwart Gottes sind, wurden durch frevelhafte Aufschriften beschädigt.

 In der Pfarreiengemeinschaft und weit darüber hinaus hat diese Tat Fassungslosigkeit ausgelöst, ist doch mit der Kirche ein Raum betroffen, der vielen Menschen heilig ist. Das vielfach geäußerte Unverständnis über diese Form von Aggression zeigte in den Tagen danach aber auch einen wichtigen gesellschaftlichen Konsens, dass nämlich unabhängig von Weltanschauungen Gotteshäuser mit Respekt zu begegnen sind. Neben dem materiellen Schaden, der sich pro Kirche im fünfstelligen Bereich bewegt, ist der ideelle Schaden besonders schmerzlich.

Aufgrund der Tatsache, dass mit der Pfarrkirche in Bellenberg ein zweites  Gotteshaus geschändet wurde, hat der Bischof von Augsburg, Dr. Konrad Zdarsa, entschieden, die Kirche in Bellenberg per Dekret zu schließen. Die Abhaltung von Gottesdiensten wurde bis zur Durchführung eines Bußritus untersagt.

Diesen Ritus wird der Hwst. Herr Bischof am Freitag, den 31. März 2017 um 19.30 Uhr in der Pfarrkirche in Bellenberg vornehmen und so die Kirche der Pfarrgemeinde wieder zum Gottesdienst übergeben.

Zuvor wird der Bischof um 18.30 Uhr die Kirche St. Michael in Vöhringen besuchen und dort den Bußritus im Rahmen eines Wortgottesdienstes vollziehen.

Durch die ursprüngliche Weihe der Kirche wurde ein heiliger Ort aus der profanen Nutzung herausgenommen und ganz Gott und dem Gottesdienst übereignet. Dieser Charakter wird durch eine Entehrung oder Verletzung der Heiligkeit des Ortes nicht aufgehoben. Daher ist eine neuerliche Weihe der Kirchen und der Altäre nicht erforderlich. Sehr wohl kann aber die Heiligkeit des Ortes verletzt werden. Ob dies der Fall ist, hat in jedem Einzelfall der Bischof zu prüfen und zu entscheiden.

Charakteristisch für den Bußritus ist die lila Farbe der liturgischen Gewänder, um den Bußcharakter zum Ausdruck zu bringen. Bischof, Priester und Gemeinde versammeln sich, um durch die Feier die Verletzung der Heiligkeit des Ortes zu beheben. Besonders auffällig dürfte sein, dass zu Beginn der Altar nicht geschmückt ist, keine Kerzen, kein Altartuch. Während des Bußritus wird Wasser gesegnet, mit dem zunächst die Gläubigen in Erinnerung an ihre Taufe besprengt werden. Schließlich werden mit dem gesegneten Wasser Altar und Wände der Kirche symbolisch abgewaschen. Bedeutsam an dieser Feier ist, dass es nicht nur um die optische Wiederherstellung der Unversehrtheit des Kirchengebäudes geht, vielmehr soll die ganze Gemeinde mitwirken und sich um die Heiligkeit des Kirchengebäudes und mehr noch um die zu fördernde Heiligkeit der Ortskirche bemühen. Dies kommt auch in den verwendeten Gebeten und Gesängen zum Ausdruck.

Zur Feier des Bußritus und zur Wiedereröffnung unserer Pfarrkirchen sind alle herzlich eingeladen.

20.03.2017
zurück